WER SIND WIR

»Die Eltemhilfe für das krebskranke Kind Göttingen e.V.« hat in den Jahren 1986/87 ein ELTERNHAUS an der Universitätskinderklinik geplant und gebaut.

Zweck dieses Hauses ist, die Eltern Iangzeitkranker Kinder in der Nähe ihrer in der Klinik liegenden Kinder unterzubringen, um eine dauerhafte Präsenz am Krankenbett sicherzustellen.

Darüber hinaus soll durch diese Einrichtung und mit Hilfe der dort beschäftigten Fachkräfte den Familien begleitende Hilfen angeboten werden.

Diese Maßnahmen haben das Ziel: Eltern, Geschwisterkinder und kranke Kinder psychisch zu stärken und in besonderen Fällen auch materiell zu unterstützen.



Leitidee des Elternhauses ist:
 
Die Gesunden müssen gesund bleiben und die kranken Kinder müssen psychisch gestärkt werden.

Um die von den Gründern des Eltern- hauses formulierten Leitideen auf Dauer sicherzustellen, wurde in 1997 von den Vorstandsmitgliedern der »Elternhilfe für das krebskranke Kind Göttingen e.V.« die
 
STIFTUNG ELTERNHAUS
AN DER UNIVERSITÄTSKINDERKLINIK GÖTTINGEN

gegründet.

Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts und hat ihren Sitz in Göttingen. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Braunschweig wurde am 17. Februar 1998 erteilt.

Sie wurde als besonders förderungswürdig vom Finanzamt Göttingen anerkannt.

Das Gründungskapital der Stiftung wurde uns von dem ‚»Färderkreis Elternhaus Göttingen e.V.« zur Verfügung gestellt.

Dieser Verein hat seit Bestehen des Elternhauses wesentlich dazu beigetragen, dass die Unterhaltung des Hauses sichergestellt werden konnte.

Durch die Erfüllung des Vereinszwekkes hat sich der Verein am 31.12.1997 aufgelöst und sein Vereinskapital der Stiftung zur Verfügung gestellt.

WAS WOLLEN WIR

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts, »Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung«.
ZWECK DER STIFTUNG IST:

1. Den Betrieb des Elternhauses in der bisherigen Form aufrechtzuerhalten, d.h. die Unterbringung und Betreuung von Familien, deren krebskranke Kinder in der Universitätskinderklinik behandelt werden

2. Ausbau des Hauses

3. Finanzielle Unterstützung der Familien und ihre Betreuung in Haus und Klinik



Mit Gründung der Stiftung wurde ein wichtiger Schritt in Richtung auf die gesicherte Zukunft des Elternhauses getan.
 
Jedoch ist die Kapitalausstattung der Stiftung nicht so groß, dass die jährlichen Zinseinnahmen auf lange Sicht die Kosten des Elternhauses decken.

Ziel der Stiftung muss es deshalb sein, das STIFTUNGSKAPITAL durch Zustiftungen soweit aufzustocken, dass die Zinserträge ausreichen, die Unabhängigkeit des Elternhauses zu sichern.
 
Dieses große Ziel zu erreichen soll unsere Aufgabe sein.
Aber das können wir nur schaffen wenn Sie als SPENDER uns dabei helfen.
 
WIE KÖNNEN SIE UNS HELFEN

Es gibt viele Möglichkeiten, unserer Stiftung zu helfen. Jede Form der Unterstützung ist willkommen und zählt.

Zustiftung

Gemäß dem Stiftungsrecht können nur Spenden, die den Zusatz »Zu- stiftung« auf dem Überweisungsträger tragen, dem Stiftungskapital hinzugefügt werden. Wichtigste Aufgabe einer Stiftung ist, das Stiftungskapital zu erhöhen, um den Stiftungszweck zu erreichen.

Spenden, Geburtstags-, Jubiläums o Trauerspenden

Sie können aber einfach nur spenden; Geldspenden, ob groß, ob klein, ob regelmäßig oder einmalig, sind uns immer hilfreich.

Testamentsverfügungen

Wie soll Vermögen nach dem Tod sinnvoll verwendet werden, wenn beispielsweise keine oder nur entfernte Nachkommen bedacht werden können?

Eine testamentansche Verfügung zugunsten der Stiftung oder aber nur ein
Vermächtnis über einen bestimmten
Anteil ist eine sinnvolle Möglichkeit, das
Vermögen weiterzugeben.

HABEN SIE FRAGEN

Die nebenstehend aufgeführten Kontaktadressen helfen Ihnen gerne.

KONTAKT:
 
Verwaltung
Stiftung Elternhaus
Am Papenberg 9
37075 Göttingen
0551/374494
0551/374495
 
Vorstand
Harald Germandi
R. Assmann Str. 12
37235 Hess. Lichtenau
- 1.Vorsitzender-
0560212937